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Förderung für Bands: Initiative Musik, Landesprogramme und Tourförderung

Die Initiative Musik fördert Projekte ab 10.000 Euro Gesamtkosten und fragt nach Streams, Konzerten oder einem Partner aus der Musikwirtschaft; die Landesprogramme setzen den Wohnsitz im Land voraus. Wer was zahlt und welche Runde gerade offen ist.

Förderung für Bands: Initiative Musik, Landesprogramme und Tourförderung

Bei jeder Förderung, die wir für diesen Text gelesen haben, steht vor dem Betrag eine Bedingung. Bei der Initiative Musik des Bundes sind es Streams, Konzerte oder ein Partner aus der Musikwirtschaft, dazu ein Eigenanteil. Bei den Landesprogrammen ist es der Wohnsitz: Wohnt eure Band in Bremen, macht sie ein Konzert in Hamburg dort nicht antragsberechtigt.

Stand 2026-09-13Wer beantragen kannWie vielFristHaken
Initiative Musik, Künstler:innenförderungMindestens die Hälfte der Band mit Hauptwohnsitz in Deutschland; zwei der vier Kriterien: Streams/Verkäufe, Konzerte, Partnerfirma, FollowerBis 60 % der Gesamtausgaben, höchstens 30.000 € im Jahr; Projekte ab 10.000 € (Beträge laut Programmbeschreibung zur 72. Runde)75. Runde: 11.09.–02.10.2026Mindestens 40 % Eigenanteil
Initiative Musik, Internationale TourförderungMehrheit der Band mit Wohnsitz in DeutschlandBis 600 € pro Person in Europa, 1.200 € außerhalb (erste fünf Auftritte)Laufend, spätestens fünf Wochen vor TourbeginnHöchstens 40 % der Auftritte in Deutschland
Musicboard Berlin, SupporttourförderungBerliner Nachwuchsbands im PopBis 3.500 € je TourLaufend bis 30.11.2026, drei Wochen vor TourbeginnNicht, wer im selben Jahr oder zwei Jahre in Folge gefördert wurde
create music NRWBands mit Durchschnittsalter zwischen 14 und 27Bis 500 €01.09.2026 vorbei; nächste Frist 01.12.2026 für 202710 % Eigenanteil; kein Equipment, keine Pressung
POP Office Bremen, POP STIPENDIUMWohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Bremen3.000 €Letzte Runde bis 23.11.2025; keine neue angekündigt10 % Eigenanteil
RockCity Hamburg, LIVE FONDSMehrzahl der Band mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in HamburgAnteil der Reisekosten, höchstens 3.000 € im Jahr15.10.2026 und 07.12.2026, je 14 UhrNur Konzerte im jeweiligen Förderzeitraum
Niedersachsen, Musikförderung des MinisteriumsSitz, Niederlassung oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen; mehrheitlich berufsmäßig10.000 € bis in der Regel 50.000 €15.10.2026 für Projekte 2027Richtwert: höchstens ein Drittel der Finanzierung
LAG Rock Niedersachsen, AuftrittsförderungMindestens die Hälfte der Band mit Wohnsitz in Niedersachsen; eigenes MaterialPro Konzert 150 € solo, 250 € im Duo, ab drei Mitgliedern 100 € pro Person; 500 bis 1.000 € im JahrKonzerte 15.03.–30.11.2026Mittel aufgebraucht, Warteliste
BY.on, BayernNur auf NominierungNicht veröffentlichtNominierungsphase 2026 bis 26.06.2026 beendetSelbst bewerben geht nicht

Initiative Musik: Künstler:innenförderung für aufstrebende Bands

Die Künstler:innenförderung zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Projekt. Bei Gesamtausgaben von 10.000 Euro trägt sie höchstens 60 Prozent, ab 75.000 Euro höchstens 40 Prozent; den Rest bringt ihr selbst oder über Dritte auf. Höchstens 30.000 Euro im Jahr sind möglich. Anträge unter 6.000 Euro berücksichtigt die Initiative Musik in der Regel nicht, deshalb liegen die Gesamtausgaben bei mindestens 10.000 Euro. Diese Anteile und Grenzen stehen in der Programmbeschreibung zur 72. Förderrunde; für die laufende 75. Runde prüft ihr sie auf der Programmseite nach.

Vor dem Geld stehen die Kriterien für „aufstrebende Künstler:innen“ — vier an der Zahl, und laut FAQ genügt es, „sobald zwei beliebige dieser vier Kriterien erfüllt sind“. Veröffentlichung: Ein Album, eine EP oder bis zu drei Singles zusammen haben mindestens 100.000 Streams oder mehr als 500 verkaufte Tonträger. Auftritte: mindestens 20 Konzerte mit offenem Ticketverkauf in den zwölf Monaten vor dem Antrag, davon eines außerhalb eures Bundeslandes. Partnerschaft: ein Vertrag mit einem Label, Vertrieb, einer Bookingagentur, einem Management, Verlag oder Onlinedienst. Reichweite: mehr als 1.000 Follower oder Abonnenten auf einer Plattform; monatliche Spotify-Hörer:innen zählen dabei nicht.

Mindestens die Hälfte der Bandmitglieder braucht einen Hauptwohnsitz in Deutschland, und die Partnerfirma darf keinem von euch gehören. Wer in acht Förderrunden dreimal gefördert wurde, ist für die folgenden acht Runden ausgeschlossen, mindestens zwei Jahre lang. Anträge für die 75. Förderrunde laufen vom 11.09. bis 02.10.2026, das Projekt dann vom 20.11.2026 bis 19.11.2027. Über die Anträge entscheidet eine Jury ungefähr acht Wochen nach Fristende.

Rechnet den Eigenanteil zuerst

Das kleinste Projekt, das die Initiative Musik in der Regel fördert, kostet 10.000 Euro, und davon bringt ihr mindestens 4.000 Euro selbst oder über Dritte auf. Plant diesen Betrag in den Finanzierungsplan ein, bevor ihr den Antrag schreibt.

Tourförderung: Geld für Konzerte im Ausland und Support-Touren

Die Internationale Tourförderung der Initiative Musik gilt für Touren im Ausland. Für bis zu fünf Auftritte gibt es bis zu 600 Euro pro förderfähiger Person in Europa und 1.200 Euro außerhalb Europas. Ab dem sechsten Auftritt kommen bis zu 100 beziehungsweise 150 Euro pro Person und Auftritt dazu, und insgesamt darf die Förderung 75 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Höchstens 40 Prozent der Auftritte dürfen in Deutschland stattfinden, und die Mehrheit der Bandmitglieder braucht einen Wohnsitz in Deutschland. Support-Auftritte zählen als Auftritte. Der Antrag muss spätestens fünf Wochen vor Tourbeginn eingehen. Die Beträge stehen in der Programmbeschreibung mit Stand Oktober 2024; prüft sie vor dem Antrag auf der Seite.

Für Touren im Inland gibt es Landesprogramme, und die hängen am Wohnsitz. Das Musicboard Berlin fördert Supporttouren Berliner Nachwuchsbands im Pop mit bis zu 3.500 Euro; Anträge laufen bis 30.11.2026 und müssen drei Wochen vor Tourbeginn eingehen. Der LIVEfonds des POP Office Bremen unterstützt Musikschaffende mit Wohnsitz im Land Bremen bei Auftritten außerhalb Bremens; die Frist für 2026 endete am 22.02.2026.

Förderung in eurem Bundesland: der Wohnsitz entscheidet

Die Landesprogramme, die wir gelesen haben, setzen voraus, dass ihr im Land wohnt oder dort euren Arbeitsmittelpunkt habt. Konzerte in einem anderen Land machen euch dort nicht antragsberechtigt.

Bremen: Der Senator für Kultur und das POP Office Bremen haben 2025 zwei POP STIPENDIEN über je 3.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt waren Musiker:innen oder Bands mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Bremen, bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil. Die Bewerbung lief bis 23.11.2025; eine neue Runde nennt die Seite nicht.

Hamburg: Der LIVE FONDS von RockCity Hamburg erstattet einen Teil der Reisekosten, zum Beispiel bis zu 70 Prozent der Fahrkarten im Nah- und Fernverkehr, höchstens 3.000 Euro im Jahr pro Musikprojekt. Die Mehrzahl der Bandmitglieder muss in Hamburg wohnen oder dort den Arbeitsmittelpunkt nachweisen. Die nächsten Fristen sind der 15.10.2026 und der 07.12.2026, jeweils 14 Uhr, für Konzerte im jeweiligen Förderzeitraum.

Niedersachsen: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert einjährige Musikprojekte mit 10.000 Euro bis in der Regel 50.000 Euro, als Richtwert höchstens ein Drittel der Finanzierung. Die Beteiligten sollen sich mehrheitlich berufsmäßig mit Musik befassen; Anträge für 2027 laufen bis 15.10.2026 über das Portal NAVO. Für Beträge unter 10.000 Euro verweist das Ministerium auf die regionalen Kulturfördereinrichtungen.

Die Auftrittsförderung der LAG Rock zahlt pro Konzert 150 Euro für Solo-Acts, 250 Euro für Duos und ab drei Mitgliedern 100 Euro pro Person, mindestens 500 und höchstens 1.000 Euro im Jahr. Mindestens die Hälfte der Band muss in Niedersachsen wohnen, und ihr braucht eigenes Material. Am 13.09.2026 waren die Mittel aufgebraucht; neue Anträge kommen auf eine Warteliste.

Nordrhein-Westfalen: create music NRW gibt Bands bis zu 500 Euro für ein Vorhaben mit kreativem Ergebnis wie Studio, Tour oder Videodreh, bei einem Durchschnittsalter zwischen 14 und 27 Jahren und mindestens 10 Prozent Eigenanteil. Equipment und Pressungen fördert das Programm nicht. Die Frist 01.09.2026 ist vorbei, die nächste ist der 01.12.2026 für Vorhaben 2027.

Berlin und Bayern: Das Stipendium des Musicboard Berlin hatte seine letzte Frist am 02.03.2026; empfohlen sind dort Anträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro. In Bayern werden Acts für die BY.on Spitzenförderung nominiert, und die Nominierungsphase 2026 endete am 26.06.2026.

Welche Förderung für welche Band

  1. Ihr habt die ersten Songs und spielt in der Region

    Schaut in euer Bundesland: create music NRW oder die Auftrittsförderung der LAG Rock zahlen kleine Beträge, ohne einen Profi-Nachweis zu verlangen. Wettbewerbe mit festen Fristen stehen in Bandcontests im Jahreslauf.

  2. Ihr erfüllt zwei der vier Kriterien — Streams, Konzerte, Partner oder Follower

    Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik, wenn ihr für ein Projekt ab 10.000 Euro mindestens 4.000 Euro Eigenanteil aufbringt. Zwei beliebige der vier Kriterien genügen laut FAQ.

  3. Ihr geht im Ausland auf Tour

    Die Internationale Tourförderung, wenn höchstens 40 Prozent der Termine in Deutschland liegen. Der Antrag muss fünf Wochen vor dem ersten Konzert da sein.

  4. Ihr spielt Support in anderen Städten

    Wohnt ihr in Berlin, die Supporttourförderung des Musicboard. Wohnt ihr in Hamburg, erstattet der LIVE FONDS einen Teil der Reisekosten.

FAQ: Steuern, mehrfache Förderung und fehlende Länder

Müssen wir Fördergeld versteuern?

Wie Zuschüsse und Stipendien steuerlich behandelt werden, haben wir für diesen Text nicht geprüft. Klärt es mit eurer Steuerberatung, bevor ihr das Geld im Finanzierungsplan fest einrechnet.

Wie oft kann eine Band gefördert werden?

Bei der Initiative Musik ist nach drei Förderungen in acht Runden eine Pause von acht Runden fällig, mindestens zwei Jahre. Das Musicboard Berlin schließt aus, wer im selben Jahr oder zwei Jahre in Folge Supporttourförderung bekommen hat. Beim LIVE FONDS in Hamburg gibt es höchstens 3.000 Euro pro Musikprojekt im Kalenderjahr.

Was ist, wenn unser Bundesland hier fehlt?

Die Programme in diesem Text stammen aus sechs Ländern und sind Beispiele. Sucht beim Kulturministerium und beim Landesmusikrat eures Landes nach Popförderung und lest dort zuerst, wer antragsberechtigt ist.

Kurzfassung

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik fördert Projekte ab 10.000 Euro mit höchstens 60 Prozent und verlangt zwei der vier Kriterien — Streams oder Verkäufe, Konzerte, Partnerfirma oder Follower; die 75. Runde läuft bis 02.10.2026. Die Internationale Tourförderung zahlt pro Person, wenn höchstens 40 Prozent der Termine in Deutschland liegen, und braucht den Antrag fünf Wochen vor Tourbeginn. Die Landesprogramme, die wir in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Berlin gelesen haben, verlangen den Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt im Land; in Bayern werden Acts nominiert. Etliche Runden sind gerade geschlossen; vor dem Antrag zählt die Seite des Programms.

Stand der Zahlen: 2026-09-13, aus den unten genannten Quellen. Förderrunden öffnen und schließen innerhalb weniger Wochen; vor dem Antrag zählt die Seite des Programms. Die Beträge der Internationalen Tourförderung stehen in einer Programmbeschreibung mit Stand Oktober 2024.

Quellen

  • initiative-musik.de, „Künstler:innenförderung“ (Förderrunden 73 bis 75 mit Antragsphasen und Projektlaufzeiten, Jury; gelesen 2026-09-13)
  • initiative-musik.de, „Programmbeschreibung Künstler:innenförderung (72. Förderrunde)“ (Förderanteile, Obergrenze 30.000 EUR pro Jahr, Mindestantrag, Wohnsitz, Wiederholungssperre; gelesen 2026-09-13)
  • initiative-musik.de, FAQ Künstler:innenförderung (Kriterien für aufstrebende Künstler:innen, „Sobald zwei beliebige dieser vier Kriterien erfüllt sind“, Partnerfirma, Entscheidung nach etwa acht Wochen; gelesen 2026-09-13)
  • initiative-musik.de, „Program Description International Tour Funding“, Stand Oktober 2024, und FAQ zur Internationalen Tourförderung (Beträge, 40-Prozent-Grenze, Frist fünf Wochen, Supportauftritte; gelesen 2026-09-13)
  • musicboard-berlin.de, „Supporttourförderung“ und „Stipendium“ (Beträge, Fristen, Ausschlüsse; gelesen 2026-09-13)
  • lmr-nrw.de, „create music NRW“, und create-music.info, „Förderung“ (Höchstbetrag, Alter, Eigenanteil, Fristen; gelesen 2026-09-13)
  • popkultur.bayern, „BY.on“ (Nominierungsphase 2026; gelesen 2026-09-13)
  • popofficebremen.de, „POP STIPENDIUM“ und „LIVEfonds“ (Beträge, Fristen, Wohnsitz; gelesen 2026-09-13)
  • rockcity.de, „Live Fonds“ (drei Fonds, Obergrenzen, Fristen, Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt; gelesen 2026-09-13)
  • mwk.niedersachsen.de, „Musikförderung“ (Förderhöhe, Richtwert ein Drittel, Frist 15.10.2026, Antragsberechtigte; gelesen 2026-09-13)
  • lagrock.de, „Auftrittsförderung für Musikacts aus Niedersachsen“ (Beträge, Voraussetzungen, Stand der Mittel; gelesen 2026-09-13)

Aktualisiert: 2026-09-13

Allgemeine Informationen ohne Rechts- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind Beispiele, keine Zusagen.

Stand: 13.09.2026