Bandnamen schützen: prüfen, anmelden, oder erstmal nichts tun
Namensvettern sind bei Bandnamen Alltag. Wie ihr einen Namen prüft, bevor ihr euch festlegt, wann eine Marke ihr Geld wert ist — und was DPMA und EUIPO kosten.

In unserem Katalog standen im September 2026 zeitweise vier Bands mit demselben Namen. Das ist kein Kuriosum, sondern der Normalfall: Gute Bandnamen werden mehrfach erfunden, und niemand merkt es, bis die Verwechslung Geld kostet — im Streaming-Profil, am Merchstand oder per Anwaltsschreiben.
Dagegen helfen zwei Dinge, und sie kosten sehr unterschiedlich viel: den Namen prüfen, bevor ihr euch festlegt — das ist kostenlos — und ihn als Marke anmelden, wenn an ihm Geld hängt.
Den Namen prüfen, bevor ihr euch festlegt
Drei Prüfungen vor der Festlegung
Streaming, Bandcamp, Google
Sucht den Namen bei den Streaming-Diensten, bei Bandcamp und bei Google — auch in Schreibvarianten. Eine aktive Band mit demselben Namen im selben Genre ist ein Grund, jetzt umzudenken, nicht nach dem ersten Release.
Die Markenregister, kostenlos
Das Markenregister des DPMA ist kostenlos durchsuchbar (DPMAregister), das EU-Register bei der EUIPO ebenso. Findet ihr dort eine eingetragene Marke mit eurem Namen im Musikbereich, gehört der Name rechtlich bereits jemandem.
Domain und Handles
Domain und die wichtigsten Social-Handles in einem Rutsch — nicht, weil ein besetzter Handle ein Rechtsproblem wäre, sondern weil ein Name, den ihr nirgends führen könnt, im Alltag nicht funktioniert.
Was die Marke kostet
Eine eingetragene Marke macht aus „wir waren zuerst da“ ein Dokument mit Datum. Die Zahlen, direkt aus den amtlichen Gebührentabellen:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| DPMA-Anmeldung elektronisch (bis zu drei Klassen enthalten) | 290 € |
| DPMA-Anmeldung auf Papier | 300 € |
| Jede weitere Klasse ab der vierten | 100 € |
| Schutzdauer | zehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar |
| DPMA-Verlängerung (bis zu drei Klassen) | 750 € |
| Unionsmarke bei der EUIPO, online, eine Klasse | 850 € |
Für Bands sind typischerweise drei Nizza-Klassen interessant: Live-Unterhaltung (Klasse 41), Ton- und Bildaufnahmen (Klasse 9) und Kleidung, also Merch (Klasse 25). Welche ihr braucht, hängt davon ab, womit ihr Geld verdient — die DPMA-Anmeldung deckt bis zu drei Klassen mit der Grundgebühr ab.
Wann sich die Gebühr lohnt
Die Marke lohnt sich in dem Moment, in dem der Name anfängt, Geld einzubringen, das ihr behalten wollt: vor der ersten großen Merch-Bestellung, vor dem Vinyl-Pressing, vor einem Vertriebs- oder Labelvertrag. Für den Proberaum und zwei Lokalbühnen reicht der ungeschützte Name; wer gerade eine Einnahmequelle daraus macht, meldet vor diesem Schritt an.
FAQ: Gleiche Namen, GEMA und wer anmeldet
Eine andere Band heißt schon so — müssen wir umbenennen?
Nicht automatisch. Ob zwei gleichnamige Bands nebeneinander existieren können, hängt davon ab, wer den Namen zuerst und wo benutzt hat, wie ähnlich die Genres sind und ob Verwechslung droht — das ist eine Einzelfallfrage für eine Anwältin. Was ihr sofort tun könnt: dokumentieren, seit wann ihr unter dem Namen auftretet und veröffentlicht.
Schützt die GEMA-Anmeldung unseren Namen?
Nein. GEMA und GVL registrieren Werke und Aufnahmen, nicht Namen. Auch die Domain und der Instagram-Handle sind kein Namensschutz — sie belegen nur, dass ihr schneller wart.
Wer von uns meldet die Marke an?
Das ist dieselbe Frage wie beim Impressum: Wer steht hinter der Band? Die Marke gehört der Person oder der Gesellschaft, die sie anmeldet — und die anderen stehen ohne Rechte da, wenn es kracht. Klärt es schriftlich, bevor ihr anmeldet; was für eure Website gilt, steht in Impressum für Bandwebsites.
Kurzfassung
Prüft den Namen, bevor ihr euch festlegt: Streaming und Google, die kostenlosen Markenregister von DPMA und EUIPO, Domain und Handles. Meldet die Marke an, sobald der Name Geld einbringt — 290 Euro elektronisch beim DPMA, bis zu drei Klassen enthalten, zehn Jahre Schutz ab Anmeldetag; 850 Euro für die Unionsmarke bei der EUIPO. Und legt vorher schriftlich fest, wem die Marke gehören soll: Im Register steht am Ende die Person, die den Antrag gestellt hat.
Stand der Zahlen: September 2026, aus den unten genannten Quellen. Ob ein Name im Einzelfall frei ist und wie weit ein Schutz reicht, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen
- dpma.de, „Gebühren für Markenschutzrechte“ (Anmelde-, Klassen- und Verlängerungsgebühren; Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldetag)
- euipo.europa.eu, „Gebühren und Zahlungen“ (Grundgebühr Unionsmarke, eine Klasse, Online-Anmeldung)
- Produser-Katalog, Stand September 2026 (vier gleichnamige Bands zeitgleich im Bestand)
Aktualisiert: 2026-09-13
Hinweis
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt sie nicht. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG findet nicht statt und ist mit diesem Beitrag nicht verbunden. Für die Beurteilung Ihrer eigenen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Stand: 13.09.2026
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