Produser
de
Anmelden

Blog · Recht (Deutschland)

Bandnamen schützen: prüfen, anmelden, oder erstmal nichts tun

Namensvettern sind bei Bandnamen Alltag. Wie ihr einen Namen prüft, bevor ihr euch festlegt, wann eine Marke ihr Geld wert ist — und was DPMA und EUIPO kosten.

Bandnamen schützen: prüfen, anmelden, oder erstmal nichts tun

In unserem Katalog standen im September 2026 zeitweise vier Bands mit demselben Namen. Das ist kein Kuriosum, sondern der Normalfall: Gute Bandnamen werden mehrfach erfunden, und niemand merkt es, bis die Verwechslung Geld kostet — im Streaming-Profil, am Merchstand oder per Anwaltsschreiben.

Dagegen helfen zwei Dinge, und sie kosten sehr unterschiedlich viel: den Namen prüfen, bevor ihr euch festlegt — das ist kostenlos — und ihn als Marke anmelden, wenn an ihm Geld hängt.

Den Namen prüfen, bevor ihr euch festlegt

Drei Prüfungen vor der Festlegung

1

Streaming, Bandcamp, Google

Sucht den Namen bei den Streaming-Diensten, bei Bandcamp und bei Google — auch in Schreibvarianten. Eine aktive Band mit demselben Namen im selben Genre ist ein Grund, jetzt umzudenken, nicht nach dem ersten Release.

2

Die Markenregister, kostenlos

Das Markenregister des DPMA ist kostenlos durchsuchbar (DPMAregister), das EU-Register bei der EUIPO ebenso. Findet ihr dort eine eingetragene Marke mit eurem Namen im Musikbereich, gehört der Name rechtlich bereits jemandem.

3

Domain und Handles

Domain und die wichtigsten Social-Handles in einem Rutsch — nicht, weil ein besetzter Handle ein Rechtsproblem wäre, sondern weil ein Name, den ihr nirgends führen könnt, im Alltag nicht funktioniert.

Was die Marke kostet

Eine eingetragene Marke macht aus „wir waren zuerst da“ ein Dokument mit Datum. Die Zahlen, direkt aus den amtlichen Gebührentabellen:

PostenBetrag
DPMA-Anmeldung elektronisch (bis zu drei Klassen enthalten)290 €
DPMA-Anmeldung auf Papier300 €
Jede weitere Klasse ab der vierten100 €
Schutzdauerzehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar
DPMA-Verlängerung (bis zu drei Klassen)750 €
Unionsmarke bei der EUIPO, online, eine Klasse850 €

Für Bands sind typischerweise drei Nizza-Klassen interessant: Live-Unterhaltung (Klasse 41), Ton- und Bildaufnahmen (Klasse 9) und Kleidung, also Merch (Klasse 25). Welche ihr braucht, hängt davon ab, womit ihr Geld verdient — die DPMA-Anmeldung deckt bis zu drei Klassen mit der Grundgebühr ab.

Wann sich die Gebühr lohnt

Die Marke lohnt sich in dem Moment, in dem der Name anfängt, Geld einzubringen, das ihr behalten wollt: vor der ersten großen Merch-Bestellung, vor dem Vinyl-Pressing, vor einem Vertriebs- oder Labelvertrag. Für den Proberaum und zwei Lokalbühnen reicht der ungeschützte Name; wer gerade eine Einnahmequelle daraus macht, meldet vor diesem Schritt an.

FAQ: Gleiche Namen, GEMA und wer anmeldet

Eine andere Band heißt schon so — müssen wir umbenennen?

Nicht automatisch. Ob zwei gleichnamige Bands nebeneinander existieren können, hängt davon ab, wer den Namen zuerst und wo benutzt hat, wie ähnlich die Genres sind und ob Verwechslung droht — das ist eine Einzelfallfrage für eine Anwältin. Was ihr sofort tun könnt: dokumentieren, seit wann ihr unter dem Namen auftretet und veröffentlicht.

Schützt die GEMA-Anmeldung unseren Namen?

Nein. GEMA und GVL registrieren Werke und Aufnahmen, nicht Namen. Auch die Domain und der Instagram-Handle sind kein Namensschutz — sie belegen nur, dass ihr schneller wart.

Wer von uns meldet die Marke an?

Das ist dieselbe Frage wie beim Impressum: Wer steht hinter der Band? Die Marke gehört der Person oder der Gesellschaft, die sie anmeldet — und die anderen stehen ohne Rechte da, wenn es kracht. Klärt es schriftlich, bevor ihr anmeldet; was für eure Website gilt, steht in Impressum für Bandwebsites.

Kurzfassung

Prüft den Namen, bevor ihr euch festlegt: Streaming und Google, die kostenlosen Markenregister von DPMA und EUIPO, Domain und Handles. Meldet die Marke an, sobald der Name Geld einbringt — 290 Euro elektronisch beim DPMA, bis zu drei Klassen enthalten, zehn Jahre Schutz ab Anmeldetag; 850 Euro für die Unionsmarke bei der EUIPO. Und legt vorher schriftlich fest, wem die Marke gehören soll: Im Register steht am Ende die Person, die den Antrag gestellt hat.

Stand der Zahlen: September 2026, aus den unten genannten Quellen. Ob ein Name im Einzelfall frei ist und wie weit ein Schutz reicht, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen

  • dpma.de, „Gebühren für Markenschutzrechte“ (Anmelde-, Klassen- und Verlängerungsgebühren; Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldetag)
  • euipo.europa.eu, „Gebühren und Zahlungen“ (Grundgebühr Unionsmarke, eine Klasse, Online-Anmeldung)
  • Produser-Katalog, Stand September 2026 (vier gleichnamige Bands zeitgleich im Bestand)

Aktualisiert: 2026-09-13

Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt sie nicht. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG findet nicht statt und ist mit diesem Beitrag nicht verbunden. Für die Beurteilung Ihrer eigenen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Rechtslage, Fristen und Gebühren können sich ändern. Wir erstellen die Inhalte mit Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Stand: 13.09.2026