Band als GbR: die Rechtsform, die ihr längst habt
Wer zusammen auftritt und Geld einnimmt, ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts — ohne Unterschrift. Was das für Haftung, Geld und Ausstieg heißt und wann ein kurzer Vertrag fällig ist.

Eure Band hat schon eine Rechtsform. Sobald mehrere Leute einen gemeinsamen Zweck verfolgen — zusammen auftreten, Gage einnehmen, Merch verkaufen —, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR. Dafür braucht es keine Unterschrift, keinen Notar und keinen Beschluss; es passiert von selbst, per Gesetz (§ 705 BGB).
Das ist keine schlechte Nachricht. Aber die GbR bringt Standardregeln mit, und die kennen die wenigsten Bands, die in einer stecken. Drei davon entscheiden über Geld.
Drei Standardregeln, die über Geld entscheiden
Haftung: jeder für alles
Jedes Mitglied haftet für die Schulden der Band persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) — auch für Verbindlichkeiten, die ein anderes Mitglied für die Band eingegangen ist. Eine interne Abrede „dafür haftet nur, wer es bestellt hat“ wirkt nach außen nicht; eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 BGB). Das ist der Punkt, der jedes Mitglied betrifft, sobald die Band größere Rechnungen unterschreibt.
Geld: die gesetzliche Reihenfolge
Ohne Vereinbarung verteilt das Gesetz Gewinn und Stimmen der Reihe nach: nach vereinbarten Anteilen, sonst nach dem Wert der Beiträge, sonst nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB). Wer nie etwas vereinbart hat, landet bei gleichen Teilen — was fair sein kann und trotzdem nicht das ist, was alle im Kopf hatten. Dieselbe Logik wie beim Split Sheet: einmal entscheiden, schriftlich, bevor Geld da ist.
Ausstieg: die Band bleibt, die Rechnung kommt
Seit dem MoPeG gilt: Steigt jemand aus oder stirbt, scheidet er aus — die Band besteht weiter, sofern der Gesellschaftsvertrag für diesen Fall nicht die Auflösung vorsieht (§ 723 BGB). Sein Anteil wächst den übrigen zu (§ 712 Abs. 1 BGB), dem Ausgeschiedenen steht eine Abfindung zu (§ 728 BGB), und für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten haftet er noch fünf Jahre nach (§ 728b BGB). Woran sich die Abfindung bemisst — Bandkasse, Equipment, offene Gagen —, ist genau die Rechnung, die ohne schriftliche Regelung zum Streit wird.
Wann ein kurzer Gesellschaftsvertrag fällig ist
Solange die Band aus vier Leuten, geliehenen Amps und gelegentlichen Gagen besteht, reichen die gesetzlichen Regeln. Fällig wird der Vertrag, wenn sich etwas ansammelt: gemeinsam gekauftes Equipment, eine gefüllte Bandkasse, ein Merch-Lager, laufende Einnahmen.
Eine Seite genügt, und sie beantwortet vier Fragen: Wer ist Mitglied? Wie wird Geld verteilt? Was passiert mit gemeinsamen Sachen, wenn jemand geht? Wer darf die Band verpflichten — Verträge unterschreiben, Geld ausgeben? Keine Muster nötig: Die Antworten in euren eigenen Worten, datiert und von allen unterschrieben, sind der Vertrag. Wer nach außen für die Band steht, ist übrigens dieselbe Frage, die euer Impressum beantwortet — die Antworten sollten übereinstimmen.
eGbR: gibt es, braucht ihr selten
Seit 2024 gibt es ein Gesellschaftsregister; eine eingetragene GbR heißt eGbR. Die Eintragung ist freiwillig und wird erst nötig, wenn die Gesellschaft selbst in Register eingetragen werden soll — etwa als Eigentümerin eines Grundstücks. Eine Band braucht das im Normalfall nicht.
FAQ: Ohne Gewinn, gemeinsames Equipment und Unterschriften
Wir verdienen nichts — sind wir trotzdem eine GbR?
Der gemeinsame Zweck genügt schon — auf Einnahmen kommt es für die Entstehung nicht an. Praktische Folgen hat die GbR aber erst, wenn Geld und Verpflichtungen ins Spiel kommen: Ein reines Proberaum-Projekt kann die Frage getrost vertagen.
Wem gehört das gemeinsam gekaufte Equipment?
Gemeinsam angeschafftes Equipment gehört der Gesellschaft, nicht der Person, die es bezahlt oder gelagert hat. Beim Ausstieg wird es Teil der Abfindungsrechnung. Eine Liste — was gehört der Band, was ist privat und nur verliehen — erspart genau diese Diskussion.
Wer darf im Namen der Band unterschreiben?
Ohne andere Abrede geht das Gesetz von gemeinsamer Geschäftsführung aus (§ 715 Abs. 3 BGB). Praktisch braucht eine Band eine einfachere Regel — wer bucht, wer bestellt, ab welcher Summe alle gefragt werden — und die gehört in den kurzen Vertrag, nicht ins Gedächtnis.
Kurzfassung
Eine Band, die gemeinsam auftritt und einnimmt, ist eine GbR — automatisch, seit jeher, ohne Papier. Die Standardregeln: jeder haftet persönlich für alles, Geld folgt der gesetzlichen Reihenfolge bis hin zu gleichen Teilen, beim Ausstieg bleibt die Band bestehen und schuldet eine Abfindung. Sobald sich Equipment, Kasse oder laufende Einnahmen ansammeln, ersetzt eine Seite mit vier Antworten — Mitglieder, Geldverteilung, gemeinsame Sachen, Unterschriftsrecht — die Streitfälle, die das Gesetz sonst entscheidet.
Stand der Zahlen: 2026-09-13, aus den unten genannten Quellen. Nach den §§ 705 ff. BGB in der Fassung des MoPeG.
Quellen
- §§ 705, 709 Abs. 3, 712 Abs. 1, 715 Abs. 3, 720 Abs. 3, 721, 723, 728, 728b BGB in der Fassung des MoPeG, in Kraft seit 01.01.2024 (Entstehung und Rechtsfähigkeit, Gewinnverteilung, Anwachsung, Geschäftsführung, Vertretung, Haftung, Ausscheiden, Abfindung, Nachhaftung)
Aktualisiert: 2026-09-13
Hinweis
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Stand: 13.09.2026
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