Booking-Agentur-Vertrag: die Klauseln vor der Unterschrift
Exklusivität, Gebiet, Provision, Laufzeit, Nachlauf — was jede Klausel im Agenturvertrag mit eurer Band macht, als Fragen, die ihr vor der Unterschrift stellt.

Ein Agenturvertrag besteht im Kern aus fünf Klauseln, und jede davon lässt sich als Frage stellen. Wer die fünf Fragen vor der Unterschrift beantwortet hat, kennt den Vertrag; wer sie überliest, unterschreibt Antworten, die die Agentur gewählt hat. Was in den fünf Klauseln steht, ist Verhandlungssache. Dass jede von ihnen beantwortet ist, ist Pflicht.
Die fünf Fragen an den Vertrag
Exklusiv — wofür genau?
Exklusives Booking heißt: Auftritte laufen nur noch über die Agentur. Die Fragen dahinter: Gilt das auch für Auftritte, die ihr selbst an Land zieht — und kostet die dann Provision? Was ist mit Kontakten, die ihr vor dem Vertrag schon hattet? Eine Liste der Altkontakte als Anhang beantwortet die zweite Frage sauber, bevor sie sich stellt.
Welches Gebiet — und arbeitet die Agentur dort wirklich?
Exklusivität für ein Gebiet, in dem die Agentur nicht arbeitet, gibt Rechte ab und bringt nichts zurück. Die Frage: Wo hat die Agentur in den letzten Jahren tatsächlich gebucht? Das Gebiet im Vertrag sollte dem entsprechen — nicht dem, was auf der Landkarte gut aussieht.
Provision — Prozent wovon?
Der Prozentsatz ist die halbe Klausel; die andere Hälfte ist die Basis. Die Fragen: Prozent wovon — von der Gage brutto, mit oder ohne Fahrt- und Technikkosten? Fällt Provision auch auf Merch, Tantiemen oder andere Einnahmen an? Ein Vertrag, der bei „allen Einnahmen der Band“ mitverdient, regelt weit mehr als Booking — verhandelt ihn als das, was er ist.
Laufzeit — und wie kommt ihr raus?
Die Fragen: Wie lange läuft der Vertrag, verlängert er sich automatisch, und mit welcher Frist kommt ihr raus? Eine kürzere erste Laufzeit zeigt, ob die Zusammenarbeit trägt — verlängern lässt sich ein Vertrag, der funktioniert, jederzeit.
Nachlauf — was gilt nach dem Ende?
Üblich ist die Frage, was mit Auftritten passiert, die während der Laufzeit angebahnt und danach gespielt werden. Die Antwort gehört in den Vertrag: welche Abschlüsse noch provisionspflichtig sind und wie lange nach dem Ende. Ohne diese Klausel endet der Vertrag auf dem Papier und läuft im Geld weiter.
Was eine Agentur leistet
Eine Booking-Agentur vermittelt Auftritte und verdient an vermittelten Auftritten — das ist ihr ganzes Geschäft. Über Releases, euer Geld und eure Besetzung entscheidet weiterhin die Band; solche Entscheidungen gehören zum Management, und ein Vertrag, der sie unter der Überschrift Booking mitregelt, gehört vor der Unterschrift zu einer Anwältin.
Der einzelne Auftritt behält daneben seinen eigenen Deal — Zeiten, Gage, Technik —, nur verhandelt ihn jetzt die Agentur für euch. Woraus dieser Deal besteht, steht in Vertrag mit dem Club; lest ihn auch dann, wenn die Agentur verhandelt, denn unterschrieben wird er für euch.
Wer unterschreibt für die Band?
Der Agenturvertrag bindet die Band — und bei einer GbR heißt das: alle Mitglieder, persönlich. Wer für die Band unterschreiben darf und was die Unterschrift für die anderen bedeutet, steht in Band als GbR. Die Frage klärt ihr, bevor dieser Vertrag auf dem Tisch liegt.
FAQ: Vorkasse, eigene Buchungen und kurze Verträge
Die Agentur will Geld vorab — ist das normal?
Eine Vermittlung lebt von der Provision auf vermittelte Auftritte. Verlangt eine Agentur Geld vorab — Aufnahmegebühr, Bearbeitungspauschale, Pflicht-Fotoshooting —, fragt, wovon sie sonst lebt. Ob eine solche Vorabzahlung in eurem Fall zulässig ist, klärt im Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt — für die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse verbietet § 296 Abs. 2 SGB III Vorschüsse ausdrücklich, und ob Konzertbooking darunter fällt, hängt von der Einordnung ab. So oder so ist es eine Konstruktion, die ihr verstanden haben müsst, bevor ihr zahlt.
Dürfen wir nebenher selbst buchen?
Das steht in der Exklusivklausel, nicht im Gefühl — dort regelt der Vertrag, ob eigene Abschlüsse erlaubt sind und ob sie Provision kosten. Genau deshalb ist die erste der fünf Fragen die wichtigste: Sie entscheidet, ob eure eigene Arbeit euch weiter selbst gehört.
Der Vertrag ist nur zwei Seiten — gutes Zeichen?
Erst recht lesen. Ein kurzer Vertrag verdient dieselbe Lektüre wie ein langer: Was er offen lässt, wird später so ausgelegt, wie es gerade passt. Die fünf Fragen gelten auch für zwei Seiten Papier; fehlt eine Antwort, fragt schriftlich nach und hebt die Antwort auf.
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Kurzfassung
Fünf Fragen vor der Unterschrift: Exklusiv wofür, welches Gebiet, Provision wovon, wie lange und mit welchem Ausweg, was gilt nach dem Ende. Die Zahlen sind Verhandlungssache; dass jede Frage im Vertrag beantwortet ist, ist Pflicht. Eine Agentur bucht und verdient an Gebuchtem; Management-Rechte und Vorabgebühren sind eigene Entscheidungen und verdienen eine eigene Prüfung. Und wer für die Band unterschreibt, klärt ihr vorher.
Provisionshöhen und Laufzeiten sind Verhandlungssache zwischen euch und der Agentur. Einen konkreten Vertrag liest vor der Unterschrift eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen
- Grundsätze des Vertragsrechts, §§ 145 ff. BGB (Vertragsschluss und Vertragsfreiheit)
- §§ 296 Abs. 2, 297 Nr. 4 SGB III — Verbot von Vorschüssen und Ausschließlichkeitsbindungen bei der Vermittlung in Arbeitsverhältnisse; ob Konzertbooking darunter fällt, ist Frage des Einzelfalls (gesetze-im-internet.de, gelesen 2026-09-14)
Aktualisiert: 2026-09-13
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Stand: 13.09.2026
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