ISRC und UPC: die zwei Codes vor eurem Release
Jede Aufnahme braucht ihren ISRC, jedes Release seine UPC. Wer die Codes in Deutschland vergibt, was der Code vom Vertrieb bedeutet — und wann eine Aufnahme einen neuen braucht.

Bevor eure fertige Aufnahme auf die Plattformen geht, bekommt sie zwei Nummern. Der ISRC identifiziert die einzelne Aufnahme und bleibt ihr Leben lang mit ihr verbunden — als Track 1 einer Single, Track 5 eines Albums oder Datensatz beim Streaming-Dienst. Die UPC identifiziert das Produkt: die Single, die EP, das Album — eine Nummer aus dem System von GS1, die die Streaming-Plattformen UPC nennen. Die Entscheidung, die vor dem Release ansteht, ist eine einzige: Vergebt ihr die Codes selbst, oder vergibt sie euer Vertrieb?
Was die zwei Codes auseinanderhält
Der ISRC gehört zur Aufnahme: Er identifiziert sie — und nur sie. Eigentum, Entstehungsort, Komposition und Interpreten stehen auf anderen Blättern. Die Komposition hat ihre eigene Nummer, den ISWC: Er identifiziert die Werkfassung und entsteht in Deutschland bei der GEMA, als Nebenprodukt von Mitgliedschaft und Werkanmeldung — einzeln bestellen lässt er sich nicht. Eine Band ohne Verwertungsgesellschaft hat also ISRCs und keinen ISWC: Der Werkcode entsteht erst mit Mitgliedschaft und Werkanmeldung, und die Veröffentlichung selbst läuft über den Aufnahmecode. Es ist dieselbe Trennung von Song und Aufnahme, die ihr vom Split Sheet kennt.
Die UPC gehört zum Produkt. Nehmt ihr denselben Song auf eine Single und später aufs Album, behält die Aufnahme ihren einen ISRC — Single und Album tragen aber je eine eigene UPC. Eine Aufnahme, ein Code; ein Produkt, ein Code.
Der übliche Weg: Codes vom Vertrieb
Lasst ihr das Feld leer, vergibt euer Vertrieb den ISRC — kostenlos und automatisch, unter seinem eigenen Registrantenschlüssel. Der Standard nennt diese Rolle „ISRC Manager“, und seine Regeln arbeiten für euch: Der Code wird in eurem Auftrag an eure Aufnahme vergeben, gehört ab dann zu ihr, und ihr verwendet ihn danach überall weiter. Der Schlüssel im Code sagt, wer ihn vergeben hat — mehr sagt ein ISRC nie.
Zwei Dinge gehören zu diesem Weg dazu: Eigene Codes mitbringen ist bei DistroKid eine Bezahlfunktion, und die vergebene UPC kommt dort immer vom Anbieter — eine eigene lässt sich dort zurzeit gar nicht verwenden. Was euer Vertrieb erlaubt, steht auf seiner Hilfeseite. Notiert euch die Codes nach dem Release aus dem Dashboard: Ihr braucht sie für die GVL-Meldung und für jede spätere Verwendung derselben Aufnahme.
Der eigene Weg: BVMI und GS1
Die deutsche ISRC-Agentur ist der Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Er vergibt den Codiererschlüssel — euren eigenen Registrantenteil, mit dem ihr anschließend selbst bis zu 99.999 Codes pro Jahr erstellt, ohne weitere Kosten pro Code. Die einmalige Gebühr steht auf der BVMI-Seite. Der Antrag verlangt einen Nachweis der Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag oder etwa Steuernummer mit Finanzamt. Ob eure Rechtsform genügt, klärt eine Mail an isrc@musikindustrie.de, bevor ihr zahlt.
Für einzelne Aufnahmen gibt es den Mittelweg ohne Gewerbe-Nachweis: Die IFPI vergibt ISRCs online gegen eine Gebühr pro Code — und prüft dabei zuerst, ob die Aufnahme schon einen hat. Zum eigenen Schlüssel gehört dagegen Buchführung: ein Register jeder Vergabe mit Titel, Version, Beteiligten und Datum, weitergegeben an GVL, GEMA und Vertrieb.
Die UPC für das Produkt vergibt GS1 Germany — als Lizenz mit Jahresgebühr, die Nummern werden also gemietet statt einmal gekauft. Dieser Weg gehört zum physischen Verkauf außerhalb eures Vertriebs, CDs oder Vinyl: Fürs Streaming vergibt der Vertrieb die UPC, und eine eigene nimmt er, wie oben steht, zurzeit gar nicht an. Pakete und Preise stehen auf der GS1-Bestellseite.
Wann eine Aufnahme einen neuen ISRC braucht
Die Regel des Standards: Ein neuer Code wird fällig, wenn sich zwei Aufnahmen durch kreativen Eingriff unterscheiden. Konkret heißt das:
| Fall | Neuer ISRC? |
|---|---|
| MP3 statt WAV, HiRes-Fassung, anderer Vertriebsweg | Nein — dieselbe Aufnahme |
| Unverändert auf einer Compilation | Nein |
| Live-Version, anderer Take, Cover, Remix | Ja — immer |
| Editierte Fassung (etwa entschärfte Schimpfwörter), Extended Version | Ja |
| Musikvideo zur Aufnahme | Ja — eigener Code, zusätzlich zum Audio |
| Remastering | Nur bei kreativem Eingriff; gleichmäßige Pegel-, EQ- oder Rauschkorrektur zählt als Nein |
| Gekürzt oder verlängert ohne kreativen Eingriff (etwa Tempo, Fade-out) | Erst ab zehn Sekunden Unterschied |
| Stille, Atmo oder Applaus entfernt oder ergänzt | Nein — bei jeder Länge |
Vergeben wird der Code, sobald die kreative Arbeit abgeschlossen ist und die Entscheidung zum Release steht. Eine Aufnahme, die ohne Code erschienen ist, bekommt ihren vor der Wiederveröffentlichung — und eine Aufnahme, die schon einen hat, behält ihn über jedes weitere Release. Ob ein Code existiert, prüft ihr kostenlos in der internationalen ISRC-Datenbank auf isrc.ifpi.org, nach Interpret und Titel.
Warum der Code über Geld entscheidet
Bei der GVL ist der ISRC ein Pflichtfeld: Ohne ihn lässt sich eine Aufnahme in label.gvl gar nicht melden. In meine.gvl findet ihr eure eigene Aufnahme über den Code und tragt eure Mitwirkung ein — der Anschluss an GVL für Musiker. Und Spotify wendet seine Vergütungsschwelle pro Aufnahme an, technisch: pro ISRC — mit Spotifys eigenem Vorbehalt, dass seine Zuordnung in seltenen Fällen vom Code abweichen kann. Die Schwelle hat zwei Bedingungen: eine Stream-Zahl (der aktuelle Wert steht beim Support) und eine Mindestzahl verschiedener Hörer, deren Wert Spotify bewusst nicht veröffentlicht. Der Mechanismus dahinter: Dieselbe Aufnahme unter zwei Codes verstößt schon gegen den Standard, denn Abschnitt 4.1 verlangt genau einen Code pro Aufnahme. Dazu kommt die Geldseite: Ihre Streams zählen auf zwei getrennten Zählern, und jeder muss die Schwelle allein erreichen. Ob Single- und Albumfassung einen Code teilen, kann laut Spotify vom Vertrieb abhängen; Live- und Akustikfassungen brauchen eigene Codes.
FAQ: Gratis-Generatoren, Vertriebswechsel und alte Releases
Reicht ein kostenloser ISRC-Generator aus dem Netz?
Ein Generator erzeugt Zeichenfolgen, die niemand registriert hat — Codes entstehen beim Registranten (euer Schlüssel oder der des Vertriebs) oder bei der IFPI-Onlinevergabe, die jede Vergabe in die internationale Datenbank einträgt. Kostenlos ist der ISRC dort, wo er echt ist: Der Vertrieb vergibt ohne Aufpreis, und mit eigenem Schlüssel ist der einzelne Code frei — nur der Generator führt an beiden Wegen vorbei.
Was passiert mit den Codes, wenn wir den Vertrieb wechseln?
Der ISRC bleibt bei der Aufnahme — das ist die Regel des Standards, und sie gilt auch für Codes, die ein Vertrieb vergeben hat: Ihr verwendet sie danach überall weiter. Ob Plattformen beim Vertriebswechsel Streamzahlen und Playlist-Plätze erhalten, ließ sich bei den Plattformen selbst bislang nirgends bestätigen — plant den Wechsel ohne dieses Versprechen.
Unser alter Release ist ohne Code draußen — nachholen?
Ja — vor der Wiederveröffentlichung bekommt sie einen. Prüft zuerst in der ISRC-Datenbank, ob nicht doch schon einer existiert (etwa vom damaligen Vertrieb vergeben), und vergebt erst dann neu: Eine Aufnahme darf nur einen Code tragen.
Kurzfassung
Eine Aufnahme, ein ISRC — fürs Leben; ein Produkt, eine UPC. Der Vertrieb vergibt beides automatisch und kostenlos, unter seinem Schlüssel und ohne Eigentumsfolgen; der eigene Weg läuft über den BVMI (mit Selbstständigkeits-Nachweis) und GS1 (Jahreslizenz), einzelne Codes vergibt die IFPI online. Neuer Code nur bei kreativem Eingriff: Eine andere Fassung braucht einen eigenen, ein anderes Format behält den alten. Und notiert eure Codes nach jedem Release: Die GVL-Meldung verlangt den ISRC, und die Spotify-Schwelle zählt pro Code.
Stand der Zahlen: September 2026, aus den unten genannten Quellen. Gebühren, Pakete und Plattform-Schwellen ändern sich laufend — die aktuellen Zahlen stehen bei BVMI, GS1, IFPI und den Plattformen selbst.
Quellen
- ISRC Handbook, 4. Ausgabe 2021 (IFPI, isrc.ifpi.org): Aufbau, Vergaberegeln, Annex A (neue Codes) und Annex D (ISRC Manager); geprüft 06.09.2026
- BVMI, ISRC-Seite auf musikindustrie.de (deutsche ISRC-Agentur, Codiererschlüssel, Antragsvoraussetzungen); geprüft 06.09.2026
- GS1 Germany, gs1-germany.de (GTIN/EAN-Vergabe, Jahreslizenz-Modell); geprüft 06.09.2026
- GVL, Quick Start Guide label.gvl (ISRC als Pflichtfeld) und Handbuch meine.gvl (ISRC als Suchschlüssel); geprüft 06.09.2026
- Hilfeseiten von DistroKid und CD Baby (Codes vom Vertrieb, eigene UPC nur für den physischen Verkauf); Spotify Support „Track monetization eligibility“ (Schwelle pro Aufnahme, zwei Bedingungen, Vorbehalt zur Zuordnung); geprüft 06.09.2026
- GEMA, Hilfeseite „Was ist ein ISWC?“, und CISAC/ISWC, „ISWC for Creators and Publishers“ (Werkfassung, Vergabe bei der Werkanmeldung); geprüft 07.09.2026
Aktualisiert: 2026-09-09
Allgemeine Informationen ohne Rechts- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind Beispiele, keine Zusagen.
Stand: 09.09.2026
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