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Blog · Rechte & Geld

GVL für Musiker: Geld für eure Aufnahmen, nicht für eure Songs

Die zweite Verwertungsgesellschaft neben der GEMA: wer als ausübender Künstler zählt, wofür es Geld gibt — und warum der kostenlose Vertrag ohne eure Meldungen nichts auszahlt.

GVL für Musiker: Geld für eure Aufnahmen, nicht für eure Songs

Läuft eure Aufnahme im Radio, entstehen zwei Zahlungen. Eine geht an die, die den Song geschrieben haben — über die GEMA. Die zweite geht an alle, die auf der Aufnahme zu hören sind — über die GVL. Wer die zweite Gesellschaft nicht kennt, verzichtet auf eine der beiden Zahlungen.

Der Vertrag mit der GVL kostet nichts und wird online geschlossen. Was danach Geld bringt, sind eure Meldungen: Die GVL zahlt nur für Aufnahmen, an denen ihr eure Mitwirkung gemeldet habt.

Wer als ausübender Künstler zählt

Alle, deren Leistung auf der Aufnahme steckt: Sängerinnen, Instrumentalisten, Studiomusiker, Dirigenten. Geschrieben haben müsst ihr dafür keine Note — wer als Session-Gitarrist auf dem Album einer anderen Band spielt, hat an dieser Aufnahme ein eigenes Leistungsschutzrecht und meldet sie bei der GVL.

Damit ist die GVL für eine Band oft breiter als die GEMA: Bei der GEMA sind nur die dabei, die komponieren oder texten. Bei der GVL ist jede und jeder dabei, der auf der Aufnahme spielt oder singt. Was die GEMA für die Schreibenden regelt, steht in unserem Text GEMA für Newcomer.

Wofür die GVL zahlt — und wofür nicht

Geld fließt aus drei Quellen: Sendung eurer Aufnahmen in Radio und Fernsehen, öffentliches Abspielen — etwa in Bars und Cafés — und die Privatkopievergütung, die auf Speichermedien wie Smartphones erhoben wird.

Zwei Dinge laufen nicht über die GVL: euer Live-Auftritt selbst (der zählt nur, wenn er gesendet wird) und das Streaming bei Spotify & Co. — Streaming-Geld kommt über euren Vertrieb oder euer Label.

Der Weg zum ersten GVL-Geld

1

Wahrnehmungsvertrag online abschließen

Der Wahrnehmungsvertrag wird auf gvl.de online geschlossen und kostet nichts — keine Aufnahmegebühr, kein Jahresbeitrag. Jede Person schließt ihn einzeln, die Band als Ganzes kann das nicht.

2

Mitwirkungen an euren Aufnahmen melden

Im Portal meine.gvl tragt ihr für jede Aufnahme ein, wer was gemacht hat — Gesang, Gitarre, Schlagzeug. Ohne diese Meldung weiß die GVL nicht, dass ihr auf der Aufnahme seid, und zahlt nicht.

3

Bei jedem Release wiederholen

Neue Aufnahme, neue Meldung — am einfachsten direkt nach dem Release, solange die Besetzung noch jedem präsent ist. Für eine Meldung habt ihr vier Jahre Zeit. Ältere Aufnahmen innerhalb dieser Frist lassen sich also nachmelden.

Wann Geld kommt

Die Ausschüttungen folgen dem Nutzungsjahr: Was in einem Jahr gesendet und gespielt wurde, wird nach dessen Ende verteilt. Wer heute den Vertrag schließt und meldet, sieht das erste Geld also nicht nächste Woche — aber die Vier-Jahres-Frist heißt auch: Was ihr in den letzten Jahren veröffentlicht habt, ist noch nicht verloren.

FAQ: GEMA neben der GVL, Konzerte und die Herstellerrolle

Wir schreiben und spielen alles selbst — brauchen wir GEMA und GVL?

Ja, beides — es sind zwei verschiedene Rechte an demselben Song. Die GEMA vergütet das Werk, die GVL die Aufnahme. Wer schreibt und spielt, schließt zwei Verträge und bekommt aus beiden Töpfen; wer nur spielt, braucht nur die GVL. Wie ihr die Anteile am gemeinsamen Song festhaltet, steht im Artikel zum Split Sheet.

Zählt unser Live-Konzert?

Der Auftritt selbst nicht — die GVL vergütet Aufnahmen, nicht Konzerte. Anders liegt es, wenn ein Sender das Konzert aufzeichnet und ausstrahlt: Dann ist die Ausstrahlung eine gesendete Aufnahme mit eurer Mitwirkung.

Wir haben ohne Label veröffentlicht — sind wir auch der Hersteller?

Die GVL vertritt neben den ausübenden Künstlern auch die Hersteller der Aufnahmen. Habt ihr die Produktion selbst bezahlt und veröffentlicht, gehört euch auch diese Rolle — sie hat einen eigenen Vertrag und einen eigenen Anteil. Klärt beim Abschluss, ob ihr nur als Künstler oder auch als Hersteller meldet.

Kurzfassung

Die GVL zahlt allen, die auf einer Aufnahme zu hören sind — die GEMA denen, die den Song geschrieben haben. Der GVL-Vertrag ist kostenlos, jede Person schließt ihn einzeln, und Geld gibt es nur für gemeldete Mitwirkungen: Sendung, öffentliches Abspielen, Privatkopie. Vier Jahre Meldefrist heißt, dass auch die Releases der letzten Jahre noch zählen. Meldet direkt nach jedem Release — später weiß niemand mehr, wer das Tambourin gespielt hat.

Stand der Zahlen: September 2026, aus den unten genannten Quellen.

Quellen

  • gvl.de, Bereich „Ausübende Künstler / Performers“ (Wahrnehmungsvertrag kostenlos und online, vergütete Nutzungsarten, Meldung über das Portal meine.gvl, Meldefrist vier Jahre)

Aktualisiert: 2026-09-13

Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und stellt weder eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt. Für Ihre steuerliche Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, für rechtliche Fragen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Beiträge, Tarife, Abgabesätze und Fristen werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Stellen — insbesondere von GEMA, GVL, Künstlersozialkasse, Deutscher Rentenversicherung und Finanzverwaltung. Wir erstellen die Inhalte mit Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Stand: 13.09.2026