GEMA für Newcomer: was eine Band wirklich zahlt
Die Sätze für euer Konzert, die Kosten der Mitgliedschaft, der Nachwuchstarif mit 4,50 Prozent — und wann sich das Ganze für euch rechnet.

Die GEMA zieht überall dort Geld ein, wo Musik läuft, und verteilt es an die, die sie geschrieben haben. Bei eurem Konzert heißt das: 5,75 Prozent der Netto-Karteneinnahmen plus 7 Prozent Umsatzsteuer darauf; wo die Karten wenig einbringen, gilt bis 150 Besucher ein Mindestsatz von 30,40 Euro pro Abend — bezahlt vom Veranstalter, nicht von euch. Veranstaltet ihr selbst, seid ihr der Veranstalter, und die Rechnung ist eure.
Auf der anderen Seite steht, was ihr bekommen könnt: Wer eigene Songs schreibt und Mitglied ist, bekommt von genau diesen Prozenten etwas zurück — auch von den Konzerten anderer Leute, die eure Songs covern. Die Mitgliedschaft kostet 50 Euro im Jahr.
| Posten | Betrag | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Konzert bis 2.000 Besucher (Tarif U-K) | 5,75 % der Netto-Karteneinnahmen, zzgl. 7 % USt | Veranstalter |
| Nachwuchskonzert (Kriterien siehe unten) | 4,50 % der Netto-Karteneinnahmen, zzgl. 7 % USt | Veranstalter |
| Mindestsatz bis 150 Besucher | 30,40 € je Veranstaltung (bis 300: 60,80 €), zzgl. 7 % USt | Veranstalter |
| GEMA-Jahresbeitrag (Urheber) | 50 € im Jahr, wird mit den Ausschüttungen verrechnet | das Bandmitglied, das schreibt |
| Einmalige Aufnahmegebühr | 107,10 € inkl. USt (90 € netto) — entfällt, wenn ihr im Antragsjahr 30 oder jünger werdet | dito |
Wofür die GEMA zuständig ist — und wofür nicht
Die GEMA vertritt die, die Musik schreiben: Komposition und Text. Wem wie viel von einem gemeinsam geschriebenen Song gehört, haltet ihr am besten vor dem Release fest — wie, steht im Artikel zum Split Sheet. Sie sammelt Geld überall dort ein, wo Musik genutzt wird — Konzerte, Radio, Streaming, Hintergrundmusik im Laden — und verteilt es an Urheber und Verlage.
Dass ihr auf der Bühne steht, ist ein anderes Recht: Für die Aufnahme als ausübende Künstler ist die GVL zuständig, nicht die GEMA. In einer Band, in der zwei von vieren die Songs schreiben, betrifft die GEMA-Frage genau diese zwei.
Wer bei eurem Konzert zahlt
Der Club, der euch bucht, meldet das Konzert an und zahlt den Tarif — für ihn ist das Routine. Mietet ihr dagegen selbst einen Raum, verkauft Karten und hängt Plakate auf, seid ihr der Veranstalter mit allem, was dazugehört: Anmeldung vor der Veranstaltung, Abrechnung danach; die für die Lizenzierung nötigen Angaben verlangt der Tarif binnen 21 Arbeitstagen (Ziffer II 2.5). Bei freiem Eintritt oder geladenen Gästen rechnet der Tarif nicht über Karten, sondern über die Künstlergagen und die Produktionskosten (Ziffer II 2.2), und Sponsoring- oder Fördereinnahmen erhöhen die Berechnungsgrundlage pauschal um 7 Prozent (Ziffer II 2.3).
Dazu gehört die Setlist. Der Tarif verlangt sie innerhalb derselben Meldefrist von 21 Arbeitstagen; bleibt sie aus, werden zusätzlich 10 Prozent der Vergütung berechnet (Ziffer II 2.5 und II 5, § 42 Abs. 2 Satz 1 VGG). Die Konzertseite der GEMA nennt sechs Wochen. Reicht sie innerhalb der kürzeren Frist ein. Für euch als Autoren ist dieselbe Liste der Grund, sie ernst zu nehmen: Nach ihr wird das eingesammelte Geld verteilt. Fehlt euer Konzert in den Setlists, wird das eingesammelte Geld ohne euch verteilt.
Der Nachwuchstarif: 4,50 Prozent statt 5,75
Für Konzerte der musikalischen Nachwuchsarbeit gilt ein ermäßigter Satz von 4,50 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt — dann entscheiden vier Kriterien, und viele junge Bands erfüllen alle vier, ohne es zu wissen: Eintritt höchstens 22 Euro netto, höchstens 300 Besucher, Durchschnittsalter der Band nicht über 27, mindestens die Hälfte des Programms selbst geschrieben. Trifft das auf euren Abend zu, gehört es in die Anmeldung — ob die GEMA die Kategorie sonst von selbst anwendet, sagt der Tarif nicht. Der Nachlass nach § 39 Abs. 3 VGG steckt in diesem Satz bereits drin; ein weiterer kommt nicht dazu.
Wann sich die Mitgliedschaft rechnet
Der Jahresbeitrag von 50 Euro wird am Jahresende mit euren Ausschüttungen verrechnet; nur was fehlt, zahlt ihr drauf. Die Aufnahmegebühr von 107,10 Euro entfällt, wenn ihr im Jahr des Antrags 30 oder jünger werdet — für die meisten Newcomer also komplett.
Geduld gehört dazu: Was in einem Kalenderjahr eingesammelt wird, schüttet die GEMA im Folgejahr aus. Wer im Herbst beitritt und im Winter zwei Konzerte spielt, sieht das Geld dafür frühestens im nächsten Jahr.
Spielt ihr regelmäßig eigenes Material vor zahlendem Publikum, holt die Ausschüttung den Beitrag in aller Regel wieder herein. Schreibt ihr gar nicht selbst, gibt es nichts auszuschütten — dann braucht ihr die Mitgliedschaft nicht.
FAQ: Eigene Songs, Cover und der Beitritt
Müssen wir zahlen, wenn wir nur eigene Songs spielen?
Für Werke, die bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet sind, fällt keine Vergütung an. Angemeldet wird die Veranstaltung trotzdem, und den Nachweis verlangt die GEMA ausdrücklich vom Veranstalter: eine vollständige Setlist innerhalb von sechs Wochen, als GEMA-frei markiert — die GEMA prüft sie dann. Bis dahin geht sie von ihrem eigenen Repertoire aus; der Tarif wird zudem als erweiterte Kollektivlizenz vergeben und erfasst damit auch Werke von Außenstehenden, die der Rechtseinräumung nicht widersprochen haben (Ziffer II 7, §§ 51–51b VGG). Sobald eines von euch Mitglied ist, gehören eure angemeldeten Songs zum Repertoire, und der Tarif greift — das Geld geht dann an die, die geschrieben haben, sofern die Setlist eingereicht wurde.
Was ist mit Coversongs?
Der Veranstalter zahlt denselben Tarif, ob ihr covert oder nicht. Der Unterschied liegt in der Verteilung: Bei Covern geht das Geld über die Setlist an die, die die Songs geschrieben haben. Eine eigene Erlaubnis braucht ihr fürs Spielen nicht — solange jemand anders der Veranstalter ist und die Lizenz hat; veranstaltet ihr den Abend selbst, wird sie eure Aufgabe. Und die Lizenz deckt den Song, wie er ist: Geänderter Text, Übersetzung oder umgearbeitete Melodie sind eine Bearbeitung und brauchen die Zustimmung der Urheber — wo die Grenze zum Cover verläuft, sagt das Gesetz nicht. Das gilt für Werke aus dem Repertoire; ist ein Song bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet, fragt ihr die Rechteinhaber selbst.
Tritt die Band als Ganzes bei?
Nein. Der Vertrag mit der GEMA ist ein Vertrag der einzelnen Person, die schreibt — Komponistin, Texter. Wer in der Band nur spielt, hat mit der GEMA nichts zu klären; für den Anteil an der Aufnahme ist die GVL der richtige Ort.
Wo ihr spielen könnt
Der Tarif gilt dort, wo ihr auftretet. Unser offenes Verzeichnis führt Spielstätten, in denen regelmäßig Konzerte stattfinden — mit Website und Genre-Profil, geprüft und kostenlos.
Kurzfassung
Bei einem gebuchten Konzert zahlt der Club; veranstaltet ihr selbst, zahlt ihr — 5,75 Prozent der Netto-Karteneinnahmen plus 7 Prozent Umsatzsteuer, mindestens 30,40 Euro bis 150 Besucher und 60,80 Euro bis 300, als Nachwuchskonzert 4,50 Prozent. Die Setlist reicht ihr innerhalb von 21 Arbeitstagen ein (der Tarif setzt diese Frist, die GEMA-Seite nennt sechs Wochen), sonst wird es 10 Prozent teurer und euer Geld landet woanders. Die Mitgliedschaft betrifft nur die, die schreiben, kostet 50 Euro im Jahr, und die einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 Euro entfällt, wenn ihr im Antragsjahr 30 oder jünger werdet. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie oft euer eigenes Repertoire vor zahlendem Publikum läuft.
Stand der Zahlen: 2026-09-13, aus den unten genannten Quellen.
Quellen
- GEMA Tarif U-K, Ausgabe 21, gültig ab 01.05.2026, Ziffern I 1.1, I 1.2, I 2, II 2.1–2.3, II 2.5, II 5 und II 7 (Vergütungssätze, Mindestsätze, Nachwuchskriterien, Berechnungsgrundlage, Meldefristen, Zuschlag bei fehlender Setlist, erweiterte Kollektivlizenz; Ausgabe geprüft 2026-09-13)
- gema.de, Hilfe-Seite „Mitgliedsbeitrag“ (Aufnahmegebühr 90,00 € netto zzgl. 19 % USt = 107,10 €, Jahresbeitrag 50,00 €, Wegfall der Aufnahmegebühr für Urheber, die im Antragsjahr 30 oder jünger werden, Verrechnung mit Ausschüttungen; geprüft 2026-09-13)
- gema.de, „Auch kostenlose Veranstaltungen melden Sie bei der GEMA an“, Abschnitt „Ohne GEMA Repertoire. Aber mit Nachweis.“ (der Veranstalter reicht die vollständige Setlist innerhalb von sechs Wochen ein, als GEMA-frei markiert; die GEMA prüft sie; geprüft 2026-09-13)
- gema.de, „So melden Sie Ihr Konzert bei der GEMA an“ und „Musikfolgennachberechnung“ (der Veranstalter meldet und lizenziert die Veranstaltung, nicht die Band; Setlist spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung, sonst zusätzlich 10 % der Vergütung; geprüft 2026-09-13)
- § 42 Abs. 2 Satz 1 VGG (Pflicht des Veranstalters zur Übersendung der Musikfolge; gesetze-im-internet.de, geprüft 2026-09-13)
- § 23 Abs. 1 UrhG (Bearbeitungen, insbesondere auch einer Melodie, nur mit Zustimmung des Urhebers; gesetze-im-internet.de, geprüft 2026-09-13)
- BGH, Urteil vom 12.02.2015 – I ZR 204/13 „Trassenfieber“ (Veranstalter ist, wer die Aufführung organisiert und das organisatorische wie finanzielle Risiko trägt; geprüft 2026-09-13)
Aktualisiert: 2026-09-13
Hinweis
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und stellt weder eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt. Für Ihre steuerliche Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, für rechtliche Fragen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Beiträge, Tarife, Abgabesätze und Fristen werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Stellen — insbesondere von GEMA, GVL, Künstlersozialkasse, Deutscher Rentenversicherung und Finanzverwaltung. Wir erstellen die Inhalte mit Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Stand: 13.09.2026
Weiterlesen

Rechnung schreiben als Band: Pflichtangaben, Kleinunternehmer und E-Rechnung
Als Kleinunternehmer braucht die Rechnung für eure Gage fünf Angaben. Welche das sind, welche Grenze im Gründungsjahr gilt und was die E-Rechnung für eine kleine Band ändert.
2026-09-13 · Evgeny E.

GVL für Musiker: Geld für eure Aufnahmen, nicht für eure Songs
Die zweite Verwertungsgesellschaft neben der GEMA: wer als ausübender Künstler zählt, wofür es Geld gibt — und warum der kostenlose Vertrag ohne eure Meldungen nichts auszahlt.
2026-09-06 · Evgeny E.

KSK-Meldungen praktisch: Jahresmeldung, Änderungen, Abmelden
Die Jahresmeldung bis zum 1. Dezember, die Änderungsmitteilung unterm Jahr, der Nebenjob und der saubere Ausstieg — die KSK-Routine, jede Meldung in Minuten erledigt.
2026-09-06 · Evgeny E.

Merch am Konzertabend: Geldkassette, Kassenbericht und die Grenze
Eine Geldkassette und ein Zettel pro Abend reichen: was am Merchtisch erlaubt ist, wie der Kassenbericht aussieht und warum Merch-Geld anders zählt als die Gage.
2026-09-06 · Evgeny E.